Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Hier haben wir Ihnen alle Sparvorteile und Sonderrechte der Elektromobilität aktuell und übersichtlich aufbereitet (vor Inkrafttreten des Konjunkturpakets).
![]() | 9.480 € Umweltbonus Kunden der Volkswagen ID.3-, Volkswagen ID.4 und Skoda ENYAQ Modelle können sich in Deutschland auf den vollen Umweltbonus freuen1. Der Umweltbonus (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 €) beträgt durch die Verdopplung des staatlichen Anteils im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung derzeit insgesamt 9.480 € inkl. Umsatzsteuer2. |
![]() | 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2020 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung soll diese Maßnahme bis Ende 2025 verlängert werden, eine Steuerbefreiung aber längstens bis Ende 2030 gewährt werden.3 |
![]() | Reduzierte Dienstwagenbesteuerung Die Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals attraktiver gestaltet. So wird die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € nur noch zu einem Viertel berücksichtigt. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 €, wird die Bemessungsgrundlage halbiert.4 |

Der Volkswagen ID.3
Stromverbrauch des neuen ID.3, kWh/100 km: kombiniert 15,4–14,5/CO2-Emissionen, g/km: kombiniert 0. Effizienzklasse A+.

Der Volkswagen ID.4
Stromverbrauch des neuen ID.4 kombiniert 16,9 - 16,2 kWh/100 km • Strom CO₂ Emissionen kombiniert 0 g/km • Effizienzklasse A+

Der Skoda ENYAQ
ENYAQ iV 80: Stromverbrauch in kWh/100 km: 15,5 (kombiniert); CO2-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+
Die Basismodelle ID.3, ID.4 und ENYAQ sind auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA aufgenommen worden. Um eine Förderung erhalten zu können muss ein den Förderbedingungen entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, gestellt werden.
2.
Der Umweltbonus (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 €) setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (6.000 €) aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel (3.000 €) aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i. H. v. derzeit 16 % bzw. 480 €, ab Januar 2021 i. H. v. 19 % bzw. 570 €). Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland.
Die Auszahlung des Bundesanteils erfolgt durch das BAFA nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Anträge auf Förderung mit einem erhöhten Bundesanteil (Innovationsprämie) i. H. v. 6.000 € können beim BAFA bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen i. H. v. jeweils 3.000 € endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
3.
Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert werden. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und soll längstens bis zum 31.12.2030 gewährt werden. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
4.
Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.