150kW-Schnellladesäule eröffnet

Am Montag, den 23.11.2020, hat Oberbürgermeister Stefan Bosse die erste 150-kW-Schnellladesäule im Ostallgäu der Öffentlichkeit übergeben.

Die Ladestation ist für alle E-Autofahrer öffentlich zugänglich und verfügt über zwei Ladepunkte. Sie ist mit zwei CCS-Steckern mit bis zu 150 kW Schnellladeleistung ausgestattet. Für E-Autos, die nicht schnellladefähig sind, steht auch der Standard-Typ2-Ladestecker für bis zu 22 kW Leistung zur Verfügung.

Ein neuer VW ID.3* mit 58-kWh-Batterie zum Beispiel kann in rund 30 Minuten ausreichend Strom für 300 km Fahrt laden. Das ist etwa drei Mal schneller als mit den bisherigen 50-kW-Schnellladesäulen. Die auf dem Kaufbeurer Auto Singer Gelände stehende Ladesäule wird mit VWEW-energie gemeinsam betrieben.

Die Zulassungszahlen an E-Autos in Kaufbeuren und im Allgäu steigen. Wir wollen Kaufbeuren noch attraktiver für E-Autos machen, dazu brauchen wir schnelle Lademöglichkeiten an zentralen Standorten. Mit der Ladesäule an der Augsburger Straße haben wir den ersten Schritt in diese Richtung gemacht“, freut sich Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse über die 150-kW-Station. Aktuell sind in Kaufbeuren 137 PKW mit reinem Elektroantrieb zugelassen.

Stefan Fritz, Geschäftsführer von VWEW-energie, ergänzt: „Als Wegbereiter der Elektromobilität in unserer Region wollen wir auch das Schnellladen voranbringen. Wir freuen uns doppelt: Dass wir den Nutzern ein verbessertes Angebot machen können – und dass wir im Rahmen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums eine Förderung erhalten haben.

Auch für Auto Singer hat die Kooperation mit dem Kaufbeuren Energieversorger VWEW-energie Vorteile. Carl Singer sen., Geschäftsführer des Autohauses Singer: „VWEW-energie hat das Know-how für die Ladeinfrastruktur, wir einen geeigneten Standort. Das ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit kurzen Ladezeiten können wir zudem auch unseren Kunden einen attraktiven Mehrwert anbieten.“

Die Kosten für Schnellladung an der Säule betragen 55 Cent pro geladener Kilowattstunde. Die Schnellladestation ist in das Ladenetzwerk von VWEW-energie eingebunden. Damit steht sie nicht nur VWEW-Kunden, sondern auch allen Kunden der Kooperationspartner von ChargeIT Mobility zur Verfügung. E-Autofahrer, die keine Ladekarte besitzen laden bequem per App.

Technische Daten 150-kW-Schnellladesäule
  • Schnellladesäule mit einer Gesamtladeleistung von bis zu 150 kW an 2 Stellplätzen
  • 2 CCS-Stecker zum Laden mit Gleichstrom (DC) mit einer Ladeleistung von bis zu 150 kW pro Ladepunkt, davon 1 CCS-Stecker mit 900-Volt-Hochvolt- bzw. 400-Ampere-Hochstrom-Ladeoption (DC) abhängig von der fahrzeugseitigen Konfiguration
  • Dynamic Power Switch: Gleichzeitige Nutzung beider DC-Ladepunkte möglich: Die Gesamtladeleistung von 150 kW wird, je nach Batterie der Fahrzeuge, aufgeteilt.
  • Ein Anschluss Typ-2-Wechselstrom-Ladestecker (AC) mit max. 22 kW Ladeleistung
  • Eine Steckdose Typ-2 Wechselstrom (AC) mit max. 22 kW Ladeleistung
  • 5-Meter-Ladekabel zum bequemen Laden auch größerer Fahrzeuge

*Stromverbrauch in kWh/100 km: 15,4-13,5 (kombiniert); CO2-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).