#FutureIsAnAttitude

Angebote für Privat- & Geschäftskunden

Entdecken Sie die Mobilität der Zukunft und sichern Sie sich bei Zulassung bis zum 31.12.2020 top Konditionen!
Die Mobilität befindet sich im stetigen Wandel.

Mit den Audi Hybrid Modellen fahren Sie effizient, sportlich und im reinen Elektrobetrieb lokal emissionsfrei. Bis zum 31.12.2020 können wir Ihnen besonders günstige Konditionen anbieten. Wir freuen uns auf Sie!


Steuervorteile und Umweltbonus inkl. Innovationsprämie nutzen

Profitieren Sie als Dienstwagenfahrer beim Kauf eines Audi Q5 TFSI e quattro von der halbierten Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung1.

Sichern Sie sich zudem den Umweltbonus inkl. Innovationsprämie2: Der Betrag von 5.625 Euro netto wird zu einem Drittel durch den Automobilhersteller und zu zwei Dritteln durch einen Bundeszuschuss finanziert.

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Audi A3 Sportback advanced 40 TFSI e 150 kW (204 PS)
  • MMI Navigation plus mit MMI touch
  • LED Scheinwerfer & Heckleuchten LED mit dynamischem Blinklicht
  • Einparkhilfe vorne & hinten
  • Assistenzpaket plus: adaptiver Fahr- & Geschwindigkeitsassistent, Parklenkassistent, Spurhalteassistenz, Abbiege-Assistent, Notfall-Assitent, Verkehrszeichenerkennung
  • Audi Phone Box
  • virtual cockpit plus
  • Komfortschlüssel
  • Sitzheizung vorn
  • Sportsitze vorn
  • Audi Soundsystem
  • Mittelarmlehne
  • Vorbereitung Anhängekupplung
  • Leichtmetallräder 5-Y-Speichen, graphitgrau glanzgedreht 8x18
  • Umweltbonus Hersteller
  • und vieles mehr
weitere Infos zu diesem Fahrzeug
Verbrauch kombiniert: 1.2l/100km| Verbrauch innerorts: 9.2l/100km | Verbrauch außerorts: 5.5l/100km | CO2-Emission kombiniert: 29 g/km | Stromverbrauch: 13.80 kWh/100km | CO2-Effizienzklasse A+3

Privatleasing
Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis): 40.424,01 €
Sonderzahlung: 9.000,- €
4.500 € Umweltbonus können durch den Käufer beim BAFA beantragt werden2
Vertragsdauer: 36 Monate
jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Sollzinssatz (gebunden) p.a.: 2,90 %
Effektiver Jahreszins: 2,90 %
Gesamtbetrag: 17.604,- €
monatliche Leasingrate: 239,- €4

Businessleasing

einmalige Sonderzahlung 4.500,- €
entspricht Umweltbonus, der durch den Käufer beim BAFA beantragt werden kann
Laufzeit 36 Monate
jährliche Fahrzleistung 10.000 km
monatliche Leasingrate 266,- €5

Audi Q5 55 TFSI e qu S line 270 kW (367 PS)
  • MMI Navigation Plus mit MMI Touch Audi connect
  • Matrix-LED-Scheinwerfer
  • Komfort-Standklimatisierung
  • Anhängerkupplung (Kugelkopf schwenkbar)
  • Assistenz-Paket Tour (Fernlichtassistent, Verkehrszeichenerkennung, Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage Plus (Adaptive Cruise Control) mit Autom. Distanzregelung, City-Notbremsfunktion (Audi pre sense City), Spurwechselassistent (Side Assist) inkl. Audi pre sense rear, Spurverlassenswarnung inkl. Notfall-Assistent mit kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung)
  • S line Sport-Paket (Einstiegsleisten mit Aluminiumeinlage und Schriftzug, beleuchtet Innenausstattung: Dekoreinlagen Aluminium Matt Dachhimmel Stoff, schwarz Sitzbezug / Polsterung: Leder / Stoff Sequenz mit Logo-Prägung in Vordersitzlehnen Sportsitze vorn Schalt-/Wählhebelgriff Leder LM-Felgen)
  • Assistenz-Paket Stadt mit Assistenz-Paket Parken (Parklenkassistent Einparkhilfe vorn und hinten, optisch (APS Plus) Kamerasystem Umgebungsansicht (Top View) Frontkamera und Rückfahrkamera, Spurwechselassistent (Side Assist) inkl. Audi pre sense rear )
  • adaptive air suspension
  • virtual cockpit
  • und vieles mehr

weitere Infos zu diesem Fahrzeug
Verbrauch kombiniert: 2,2l/100km|CO2-Emission kombiniert: 49 g/km | Stromverbrauch: 18.20 kWh/100km | CO2-Effizienzklasse A+3

Privatleasing
Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis): 40.424,01 €
Sonderzahlung: 9.000,- €
3.750 € Umweltbonus können durch den Käufer beim BAFA beantragt werden2
Vertragsdauer: 36 Monate
jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Sollzinssatz (gebunden) p.a.: 2,30 %
Effektiver Jahreszins: 2,30 %
Gesamtbetrag: 28.944,- €
monatliche Leasingrate: 554,- €4

Businessleasing

einmalige Sonderzahlung 3.750,- €
entspricht Umweltbonus, der durch den Käufer beim BAFA beantragt werden kann
Laufzeit 36 Monate
jährliche Fahrzleistung 15.000 km
monatliche Leasingrate 584,- €5


Wir beraten Sie gerne:

Martina Singer
Verkaufsleiterin
08341 9515 74 EMAIL SENDEN

Manfred Hipp
Verkaufsberater
08342 9699 69
EMAIL SENDEN

Klaus Horak
Verkaufsberater
08342 9699 43
EMAIL SENDEN   

Sophia Weinhart
Verkaufsberaterin
08341 9515 75
EMAIL SENDEN

Dennis Kalina
Verkaufsberater
08341 9515 76
EMAIL SENDEN


Angebote nur gültig bei Auslieferung des Fahrzeugs bis zum 31.12.2020. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung kann Sonderausstattung gegen Mehrpreis zeigen.

Audi A3 Sportback 40 TFSI e Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: 1,5 - 1,4; Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 13,8 - 13,0; CO2-Emission kombiniert in g/km: 34 – 30. Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.

Audi Q5 TFSI e: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km; Benzinverbrauch kombiniert in l/100 km 2,4–2,0; CO2-Emission kombiniert in g/km: 54–46 Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.

1Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron S, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, Audi e-tron S Sportback, A3 Sportback 40 TFSI e, A3 Sportback 40 e-tron, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro, Audi Q7 60 TFSI e quattro, Audi Q8 55 TFSI e quattro oder Audi Q8 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.

2Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50, Audi e-tron Sportback 50, Audi A3 Sportback 40 TFSI e, Audi A3 Sportback 40 e-tron, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 04.06.2020 zusätzlich inklusive Innovationsprämie*, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für den Audi e-tron 50 und Audi e-tron Sportback 50 insgesamt 7.500 Euro, für den Audi A3 Sportback 40 TFSI e und Audi A3 Sportback 40 e-tron insgesamt 6.750 Euro und für den Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro jeweils 5.625 Euro. Ein Drittel der Förderung wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel der Förderung (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie*) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der zusätzliche Betrag der Innovationsprämie* wird bis zum 31.12.2021 gewährt.

Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.


3Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.


4 Ein unverbindliches Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Das Angebot richtet sich an Einzelabnehmer. Die Berechnung basiert auf derzeit gültigen Konditionen. Die angegebenen Bruttobeträge sind auf Basis des seit dem 01.01.2007 geltenden Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuersatzes von 19% berechnet. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronafolgen, insbesondere das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, wird die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 von 19% auf 16% zeitweilig abgesenkt (voraussichtlich bis 31.12.2020). Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. inkl. Überführungs-, zzgl. Zulassungskosten.

5 Werte zzgl. der jeweilig geltenden Umsatzsteuer.
Ein unverbindliches Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Einzelabnehmer. Die Berechnung basiert auf derzeit gültigen Konditionen. zzgl. Überfühungs- und Zulassungskosten.
Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind.

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87616 Marktoberdorf

Verkauf: heute bis 18:00 Uhr geöffnet

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).