Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Dann profitieren Sie jetzt von der THG-Prämie und erhalten mindestens 370€*.
Als Fahrer eines Elektroautos tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn beim Fahren mit elektrischer Energie emittieren Sie weitaus weniger CO2, als beim Fahren mit fossiler Energie. Dieses Engagement wird ab 2022 vom Gesetzgeber in Deutschland anerkannt. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie Ihre CO2-Einsparungen jährlich zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.

Über unsere Plattform können Sie entspannt entscheiden, ob Sie die volle Prämie ausgezahlt bekommen oder gemeinsam mit uns in nachhaltige Projekte investieren möchten.

*Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufes ab.

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Auto Singer GmbH & Co. KG
Siemensring 17
87616 Marktoberdorf

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).