Volkswagen ID.3 Pro "GOAL" |
Ab 235,- € (zzgl. MwSt.) mtl. Leasen
Abbildung zeigt Sonderaustattungen gegen Mehrpreis.

Volkswagen ID.3 Pro "GOAL"

Volkswagen ID.3 Pro 150 kW (204 PS)

  • Spurhalteassistent "Lane Assist"
  • App Connect Wireless
  • Vordersitze beheizbar
  • Automatische Distanzregelung "ACC"
  • LED-Scheinwerfer
  • Rückfahrkamera "Rear View"
  • Parkassistent "Park Assist Plus" inkl. Einparkhilfe
  • Fernlichtassistent "Light Assist"
  • Navigationssystem "Discover Pro"
  • "Keyless Access"
  • LED-Heckleuchten
  • und vieles mehr...

Flexible Abholung! Egal ob Sie Ihren neuen ID.3 in Wolfsburg, Dresden oder bei uns vor Ort abholen wollen. Wir machen´s möglich!

Zustand: Neuwagen
Getriebe: Automatik
Leistung: 150 kW (204 PS) kW
Lackierung: Costa Azul Metallic Schwarz

Unser Angebot

VW ID.3 Sonderleasing
leasingGewerbe
UPE 33.147,06 €
Sonderzahlung 747,90 €
Laufzeit 48 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Monatliche Rate 235,00 €

zzgl. Zulassungkosten, inkl. Werksabholung, alle Preise zzgl. MwSt.

Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot nur gültig für gewerbliche Einzelabnehmer.

Monatliche Leasingrate

235,- €
zzgl. MwSt.

Umwelt & Normen
Stromverbrauch (kombiniert) 15,5 kWh/100km
CO2‑Emissionen (kombiniert) 0 g/km
Elektrische Reichweite 428 km
CO2‑Klasse A

Angebotsanfrage

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.