VW ID.BUZZ GTX 4Motion | Abbildung zeigt Sonderaustattungen gegen Mehrpreis.

VW ID.BUZZ GTX 4Motion

ID.BUZZ GTX 4Motion 250 kW (340 PS)

  • Allradantrieb 4Motion
  • Keyless Advanced
  • Parkassistent "Park Assist Plus"
  • Rückfahrkamera "Rear-View"
  • Automatische Distanzregelung
  • App-Connect Wireless
  • IQ.Light - LED-Matrix-Scheinwerfer
  • Dynamischer Fernlichtassistent
  • Spurhalteassistent "Lane Assist"
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Vordersitze beheizbar
  • und vieles mehr

Zustand: Neuwagen
Getriebe: Automatik
Leistung: 250 kW (340 PS) kW
Laufleistung: 10 km km
Lackierung: Kirschrot

Unser Angebot

ID.BUZZ GTX 4Motion
leasingGewerbe
UPE 63.590,00 €
Laufzeit 48 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Monatliche Rate 599,00 €
Minder-km-Satz 5,40 ct/km
Mehr-km-Satz 12,20 ct/km

zzgl. Überführungskosten, zzgl. Zulassungkosten, inkl. Werksabholung, alle Preise zzgl. MwSt.

Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot nur gültig für gewerbliche Einzelabnehmer.

Monatliche Leasingrate

599,- €
zzgl. MwSt.

Umwelt & Normen
Stromverbrauch (kombiniert) 20,6 kWh/100km
CO2‑Emissionen (kombiniert) 0 g/km
Elektrische Reichweite 421 km
CO2‑Klasse A

Angebotsanfrage

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.