VW T6.1 Kasten | Abbildung zeigt Sonderaustattungen gegen Mehrpreis.

VW T6.1 Kasten

T6.1 Transporter 2.0 TDI

  • Anhängerkupplung starr
  • Sortimo Ausbau in Fahrtrichtung rechts - Notrufsystem
  • Schiebetür rechts
  • Seitenwindassistent
  • Rückfahrkamera
  • Berganfahrassistent
  • Heckflügeltüren
  • Trennwand
  • Multikollisionsbremse
  • Klimaanlage
  • Telefonvorbereitung

Zustand: Neuwagen
Getriebe: 6-Gang-Schaltgetriebe
Leistung: 110 kW (150 PS) kW
Laufleistung: 10 km km
Lackierung: Candy-Weiß

Unser Angebot

T6.1 Transporter
leasingGewerbe
UPE 51.035,00 €
Fahrzeugpreis 40.380,00 €
Laufzeit 60 Monate
Jährliche Fahrleistung 15.000 km
Gesamtbetrag 27.060,60 €
Monatliche Rate 379,00 €

zzgl. Überführungskosten, zzgl. Zulassungkosten, zzgl. Werksabholung, alle Preise zzgl. MwSt.

Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise zzgl. MwSt., ­Überführungs- und Zulassungskosten.

 

Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot nur gültig für gewerbliche Einzelabnehmer.

Monatliche Leasingrate

379,- €
zzgl. MwSt.

Umwelt & Normen
CO₂-Emissionen*
kombiniert  g/km
CO₂-Emission (WLTP) g/km

Angebotsanfrage

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.