Stromverbrauch (kombiniert): 15,3 kWh/100km; CO2‑Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2‑Klasse: A; Elektrische Reichweite: 434 km

Stromverbrauch (kombiniert): 15,5 kWh/100km; CO2‑Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2‑Klasse: A; Elektrische Reichweite: 428 km

Stromverbrauch (kombiniert): 15,3 kWh/100km; CO2‑Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2‑Klasse: A; Elektrische Reichweite: 558 km

Stromverbrauch (kombiniert): 15,6 kWh/100km; CO2‑Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2‑Klasse: A; Elektrische Reichweite: 554 km

Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert): 0,4 l/100km; Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): 16,1 kWh/100km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,5 l/100km; CO2‑Emissionen (gewichtet, kombiniert): 8 g/km; CO2‑Emissionen (bei entladener Batterie): g/km; CO2‑Klasse (gewichtet, kombiniert): B; CO2‑Klasse (bei entladener Batterie): D; Elektrische Reichweite: 132 km

Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert): 0,4 l/100km; Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): 17,5 kWh/100km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,7 l/100km; CO2‑Emissionen (gewichtet, kombiniert): 9 g/km; CO2‑Emissionen (bei entladener Batterie): g/km; CO2‑Klasse (gewichtet, kombiniert): B; CO2‑Klasse (bei entladener Batterie): D; Elektrische Reichweite: 123 km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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