Ihr Traumtag - Unser Bus

Ihr schönster Tag im Leben soll mit einem ausgefallenem Hochzeitsauto betont werden! Unser Original T1 Bulli ist heute eine Rarität und sorgt für Exklusivität Ihres einzigartigen Festtages.

Ein Oldtimer mit Seele. Ein Auto, dass das Lebensgefühl einer ganzen Generation geprägt hat...
Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Hochzeitsauto sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Anfrage vorzubereiten oder Fragen im Vorfeld zu beantworten. 

Fahren Ihre Oldtimer auch im Winter?
- Die Saison geht von April bis Oktober.

Darf im Hochzeitsbus gegessen und getrunken werden?
- In unserem Hochzeitsbus darf unter Vorbehalt und vorhergegangener Absprache Essen und Getränke serviert werden.

Können unsere Kinder im Oldtimer mitfahren?
- Ja, Ihre Kinder können im Bus mitfahren.

Wie viele Fahrgastplätze hat der Hochzeitsbus?
- 6 Sitzplätze

Dürfen wir den Hochzeitsbus schmücken?
- Gerne dürfen Sie den Bus mit einem Blumenschmuck nach Ihren Wünschen dekorieren. Sollten Sie noch keinen Floristen hierfür gefunden haben, beraten wir Sie hierzu selbstverständlich.

Wie müssen wir den Bus nachts unterbringen?
- Da es sich hierbei um einen hochwertigen Oldtimer handelt, können wir Ihnen das Fahrzeug nur vermieten, wenn Sie die Möglichkeit haben den Bus über Nacht in einer abschließbaren Garage zu parken. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne persönlich! 

Hier finden Sie unseren Flyer zum Download.
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Auto Singer GmbH & Co. KG
Siemensring 17
87616 Marktoberdorf

Verkauf: heute ab 08:00 Uhr geöffnet

+49 8342-9699-0
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).