Ihr Traumtag - Unser Bus

Ihr schönster Tag im Leben soll mit einem ausgefallenen Hochzeitsauto gekrönt werden? - Unser original VW T1 Bulli ist heutzutage eine Rarität und ist somit perfekt für Ihren einzigartigen Tag.

Ein Oldtimer mit Seele:
Ein Auto, dass das Lebensgefühl einer ganzen Generation geprägt hat. Der T1 war das erste Modell der VW-Bus-Reihe, deren Modelle offiziell VW Transporter genannt wurden. Der Transporter wurde ab 1949 entwickelt und 1950 zur Marktreife gebracht. Der Wagen, der während seiner Bauzeit Marktführer war, gilt als ein Symbol des deutschen Wirtschaftswunders.
 

 
Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Hochzeitsauto sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Anfrage vorzubereiten oder Fragen im Vorfeld zu beantworten. 

In welchem Zeitraum kann man den Oldtimer mieten?
- Die Saison geht von April bis Oktober.

Wie viele Fahrgastplätze hat der Bus?
- 6 Sitzplätze

Wer darf den Hochzeitsbus fahren?
- Es muss eine Person mit Mindestalter von 25 Jahren als Fahrer*in bestimmt werden, diese sollte bei Abholung auch an der Einweisung teilnehmen.

Dürfen wir den Oldtimer schmücken?
- Gerne dürfen Sie den Bus mit einem Blumenschmuck nach Ihren Wünschen dekorieren.

Wie müssen wir den Bus nachts unterbringen?
- Da der Bus ein hochwertiger Oldtimer ist, können wir Ihnen das Fahrzeug nur vermieten, wenn Sie die Möglichkeit haben den Bus über Nacht in einer abschließbaren Garage zu parken.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne persönlich! 
Stellen Sie uns Ihre Anfrage entweder über das unten stehende Kontaktformular oder kontaktiern Sie Ihre Ansprechpartnerin Frau Kathrin Gödel direkt unter hochzeitsbus@autosinger.de oder telefonisch unter 08342 9699-8320.

Hier finden Sie unseren Flyer zum Download.
 

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).